Versandinformationen
Was ist Rebuilt Toner?
Rebuilttoner ist eine Tonerkartusche, die ähnlich einem Austauschmotor bei einem Kraftfahrzeug wiederaufgearbeitet wurde.
Rebuilttoner
werden auch als „Remanufactured“ („wiederaufbereitet“) bezeichnet. Im
Gegensatz zu Refill-Toner werden beim Rebuilttoner Verschleißteile
durch Neuteile ausgetauscht. Solche Verschleißteile sind z. B. die
Magnetwalze oder die Belichtungstrommel. Die Unterscheidung zwischen
Refill und Rebuilt ist nicht klar definiert.
Ein Grund für die
Wiederaufarbeitung von Laserkartuschen ist, dass viele Hersteller von
Kartuschen ihre Produkte durch Patente geschützt haben, so dass ein
Nachbau der Originalkartuschen ohne Patentverletzung nicht möglich ist.
Die Originalhersteller von Kartuschen für Laserdrucker sind in der
Regel identisch mit den Druckerherstellern und betreiben oft eine
Preispolitik beim Marketing ihrer Drucker, die auf eine Maximierung des
Gesamtgewinns über den Verkauf von Verbrauchsmaterial abzielt.
Mit
Rebuilttonern gelingt ein Kompromiss zwischen Ressourcen sparen und
Qualität. Diese Vorteile haben auch Originalhersteller dazu bewogen,
neben den neu produzierten Tonerkartuschen auch Rebuilttoner
anzubieten. So führt Lexmark sein Rebuilt-Sortiment unter der Marke
Linea. Umgekehrt können Originalkartuschen unter Umständen
Recyclingkomponenten enthalten. Wer genau auf die Packung des
sogenannten Originaltoners schaut, findet oft den Satz „kann aus neu
geformten und recycelten Materialien bestehen“ – ein Hinweis für
Rebuilt (gefunden auf einer Canon E-30 Originalkartusche).
Die
Reklamationsquoten von Rebuilttonern sind modellabhängig
unterschiedlich. Bei Rebuilttonern für ältere Laserdrucker und Kopierer
liegt die Ausfallquote bei ca. einem Prozent, also ähnlich wie beim
Original. Bei neueren Modellen kann diese Quote deutlich höher liegen.
Hauptprobleme sind: das Tonerpulver ist nicht mit der Trommelwalze
abgestimmt, Chips arbeiten nicht richtig, etc.
Wegen
Leergutknappheit ist die Verfügbarkeit von Rebuilttonern bei neueren
Laserdruckern oft sehr schwierig, infolgedessen liegen die Preise nur
knapp unter denen des Originals. Bei älteren Laserdruckern gibt es
ausreichend Leergut und die Qualität ist mit dem Original zu
vergleichen. Durch erweiterte Tonertanks ist die Reichweite sogar
manchmal deutlich höher als beim Original.
Lexmark versucht mit
sogenannten Rückgabe-Tonern (Prebate-Tonern), seine Kunden zu zwingen,
den leergedruckten Toner an Lexmark zurückzuschicken, damit diese Toner
nicht bei anderen Firmen als Rebuilttoner wieder auftauchen und dem
Originaltoner Konkurrenz machen. Auf der Tonerkartusche steht, dass man
nur dann den Toner verwenden darf, wenn man sich verpflichtet den Toner
an Lexmark zu schicken, sobald er verbraucht ist. Eine Kontrolle ist
aber praktisch nicht möglich. Die Frage nach der rechtlichen
Haltbarkeit einer derartigen Verpflichtung wirft überdies zumindest
grundsätzliche Probleme auf.
Quelle: Wikipedia
Garantiebedingungen
der Herr Boris Eßer, Inhaber der Firma Todo-Toner Boris Eßer , Canto 16, E-04740 Roquetas de Mar,
für alle Druckerpatronen und Toner
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung aus dem Kaufvertrag leisten wir folgende Garantie ab Auslieferungsdatum:
3 Jahre Garantie auf alle durch uns gelieferten Druckerpatronen und Toner.
Kein Garantieanspruch besteht, wenn die Mängel der Ware auf nicht
fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege
oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen
zurückzuführen sind.
Treten während des Garantiezeitraums unter diese Garantie fallende
Beanstandungen auf und werden uns diese unter Vorlage der Rechnung
schriftlich mitgeteilt (Anschrift: Herr Boris Eßer, Inhaber der
Firma Todo-Toner Boris Eßer, Avda. Sabinal 300, E-04740 Roquetas de Mar) und
nachgewiesen (beispielsweise durch Einsendung an uns), erfolgt die
Garantieleistung in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl
unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt
werden.
Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am
Vertragsgegenstand selbst. Die Erstattung von Aufwendungen ggf. für
Aus- und Einbau, Überprüfung entsprechender Teile sowie Forderungen
nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie
ausgeschlossen.
Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für den Garantieanspruch.
Zusätzliche Versandkosten werden innerhalb der Garantiezeit
nicht berechnet, soweit diese in Zusammenhang mit der Durchführung der
Garantieleistung stehen.
Die für die Reparatur im Rahmen der Garantieleistung ggf.
erforderlichen Ersatzteile und anfallende Arbeitszeiten werden nicht
berechnet. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
Tritt der Garantiefall ein, sind wir unverzüglich davon zu informieren. Der Käufer hat alles zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen. Drucker, die durch Weiternutzung der Druckerpatronen und Toner weitere Schäden erleiden, sind bis zur Schadensbehebung außer Betrieb zu setzen.
Bei
Veränderungen oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch durch den Käufer
oder durch nicht autorisieret Dritte erlischt die Garantie.
Neben der Garantie bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des
Käufers, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Im Rahmen
der gesetzlichen Gewährleistung hat der Verbraucher zunächst nach
seiner Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags
(Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die
Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung
der Ware.