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Was ist Rebuilt Toner?


Rebuilttoner ist eine Tonerkartusche, die ähnlich einem Austauschmotor bei einem Kraftfahrzeug wiederaufgearbeitet wurde.

Rebuilttoner werden auch als „Remanufactured“ („wiederaufbereitet“) bezeichnet. Im Gegensatz zu Refill-Toner werden beim Rebuilttoner Verschleißteile durch Neuteile ausgetauscht. Solche Verschleißteile sind z. B. die Magnetwalze oder die Belichtungstrommel. Die Unterscheidung zwischen Refill und Rebuilt ist nicht klar definiert.

Ein Grund für die Wiederaufarbeitung von Laserkartuschen ist, dass viele Hersteller von Kartuschen ihre Produkte durch Patente geschützt haben, so dass ein Nachbau der Originalkartuschen ohne Patentverletzung nicht möglich ist. Die Originalhersteller von Kartuschen für Laserdrucker sind in der Regel identisch mit den Druckerherstellern und betreiben oft eine Preispolitik beim Marketing ihrer Drucker, die auf eine Maximierung des Gesamtgewinns über den Verkauf von Verbrauchsmaterial abzielt.

Mit Rebuilttonern gelingt ein Kompromiss zwischen Ressourcen sparen und Qualität. Diese Vorteile haben auch Originalhersteller dazu bewogen, neben den neu produzierten Tonerkartuschen auch Rebuilttoner anzubieten. So führt Lexmark sein Rebuilt-Sortiment unter der Marke Linea. Umgekehrt können Originalkartuschen unter Umständen Recyclingkomponenten enthalten. Wer genau auf die Packung des sogenannten Originaltoners schaut, findet oft den Satz „kann aus neu geformten und recycelten Materialien bestehen“ – ein Hinweis für Rebuilt (gefunden auf einer Canon E-30 Originalkartusche).

Die Reklamationsquoten von Rebuilttonern sind modellabhängig unterschiedlich. Bei Rebuilttonern für ältere Laserdrucker und Kopierer liegt die Ausfallquote bei ca. einem Prozent, also ähnlich wie beim Original. Bei neueren Modellen kann diese Quote deutlich höher liegen. Hauptprobleme sind: das Tonerpulver ist nicht mit der Trommelwalze abgestimmt, Chips arbeiten nicht richtig, etc.

Wegen Leergutknappheit ist die Verfügbarkeit von Rebuilttonern bei neueren Laserdruckern oft sehr schwierig, infolgedessen liegen die Preise nur knapp unter denen des Originals. Bei älteren Laserdruckern gibt es ausreichend Leergut und die Qualität ist mit dem Original zu vergleichen. Durch erweiterte Tonertanks ist die Reichweite sogar manchmal deutlich höher als beim Original.

Lexmark versucht mit sogenannten Rückgabe-Tonern (Prebate-Tonern), seine Kunden zu zwingen, den leergedruckten Toner an Lexmark zurückzuschicken, damit diese Toner nicht bei anderen Firmen als Rebuilttoner wieder auftauchen und dem Originaltoner Konkurrenz machen. Auf der Tonerkartusche steht, dass man nur dann den Toner verwenden darf, wenn man sich verpflichtet den Toner an Lexmark zu schicken, sobald er verbraucht ist. Eine Kontrolle ist aber praktisch nicht möglich. Die Frage nach der rechtlichen Haltbarkeit einer derartigen Verpflichtung wirft überdies zumindest grundsätzliche Probleme auf.

Quelle: Wikipedia


 

garantie_deutsch.gifGarantiebedingungen

der Herr Boris Eßer, Inhaber der Firma Todo-Toner Boris Eßer , Canto 16, E-04740 Roquetas de Mar,

für alle Druckerpatronen und Toner

§ 1 Garantiegegenstand

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung aus dem Kaufvertrag leisten wir folgende Garantie ab Auslieferungsdatum:

3 Jahre Garantie auf alle durch uns gelieferten Druckerpatronen und Toner.

Kein Garantieanspruch besteht, wenn die Mängel der Ware auf nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind.

§ 2 Garantieumfang

Treten während des Garantiezeitraums unter diese Garantie fallende Beanstandungen auf und werden uns diese unter Vorlage der Rechnung schriftlich mitgeteilt (Anschrift: Herr Boris Eßer, Inhaber der Firma Todo-Toner Boris Eßer, Avda. Sabinal 300, E-04740 Roquetas de Mar) und nachgewiesen (beispielsweise durch Einsendung an uns), erfolgt die Garantieleistung in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.

Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selbst. Die Erstattung von Aufwendungen ggf. für Aus- und Einbau, Überprüfung entsprechender Teile sowie Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen.

Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für den Garantieanspruch.

Zusätzliche Versandkosten werden innerhalb der Garantiezeit nicht berechnet, soweit diese in Zusammenhang mit der Durchführung der Garantieleistung stehen.

Die für die Reparatur im Rahmen der Garantieleistung ggf. erforderlichen Ersatzteile und anfallende Arbeitszeiten werden nicht berechnet. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

§ 3 Verpflichtungen des Kunden im Garantiefall

Tritt der Garantiefall ein, sind wir unverzüglich davon zu informieren. Der Käufer hat alles zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen. Drucker, die durch Weiternutzung der Druckerpatronen und Toner weitere Schäden erleiden, sind bis zur Schadensbehebung außer Betrieb zu setzen.

§ 4 Garantieeinschränkungen und Gewährleistung

Bei Veränderungen oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch durch den Käufer oder durch nicht autorisieret Dritte erlischt die Garantie.

Neben der Garantie bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hat der Verbraucher zunächst nach seiner Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.


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